Informationen für Eltern

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Hygieneplan der Grundschule Föhrste

 

 

                Hygieneplan der Grundschule Föhrste

 

basierend auf dem „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“

(Stand: 05.08.2020)

 

 

1.  Voraussetzungen

Der Schulträger ist verpflichtet, für ausreichende hygienische Hilfsmittel zu sorgen. Hierzu gehören Seife, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Reinigung der örtlichen Gegebenheiten ist zu gewährleisten.

 

2.  Krankheitsfälle

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und sonstige beschäftigte Personen der Schule sowie Besucher oder externe Partner verpflichten sich, bei Krankheitssymptomen dem Gelände fern zu bleiben.

·        banaler Infekt (nur Schnupfen, leichter Husten) – Schule kann besucht werden

·        ausgeprägter Infekt (Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) – Schule kann erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (ohne Attest) besucht werden

·        schwere Symptome (Fieber, anhaltender starker Husten, Infekt der Atemwege, deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens) – kein Schulbesuch, Arzt aufsuchen, ggf. Corona-Test

 

3.  Maskenpflicht

Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen (das betrifft die Gänge, die Flure, den Toilettenbereich und den Versammlungsraum) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ebenso, wenn die Schülerinnen und Schüler morgens den Schulhof und das Gebäude betreten bzw. mittags das Gebäude und den Schulhof verlassen. In den Pausen ist auf dem Schulhof keine M-N-B notwendig, da es gestaffelte Pausenzeiten gibt und immer nur eine Kohorte (1. + 3. Klasse oder 2. + 4. Klasse) auf dem Schulhof ist.

Im Unterricht muss keine M-N-B getragen werden.

 

4.  Kohorten-Prinzip

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.

 

 

·        Die 1. und 3. Klasse bildet eine Kohorte und die 2. und 4. Klasse bildet eine Kohorte

·        Im Unterrichtsbetrieb und in den Pausen sollen die Kohorten konstant gehalten werden

·        Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen agieren grundsätzlich kohortenübergreifend

 

5.  Händewaschen

Das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife sollte selbstverständlich sein. Das Verwenden von Handdesinfektionsmittel ist nicht erforderlich. Was neu ist, ist der vorgesehene Umfang des Händewaschens

·        morgens bei der Ankunft

·        vor dem Frühstück/Essen

·        nach den Pausen

·        nach dem Toilettengang

·        nach Husten oder Niesen in die Handflächen

 

6.  Lüftung

Eine ausgiebige Lüftung erfolgt schon vor Unterrichtsbeginn und mindestens alle 45 Minuten durch möglichst vollständig geöffnete Fenster.

 

7.  Infektionsschutz im Sport- und Schwimmunterricht

·        Die sportliche Betätigung muss zum Schutz vor Corona-Infektionen verantwortungsvoll erfolgen

·        Sportunterricht findet im Klassenverband statt

·        Schulsport sollte unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen bevorzugt im Freien durchgeführt werden.

·        nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen

·        Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin untersagt

·        Der Schwimmunterricht unterliegt dem eigenen Hygieneplan des  7 Berge Bades Alfeld

 

 

8.  Konferenzen und Versammlungen

·        Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollten jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden

·        das gilt auch für Elternsprechtage

·        dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten

 

 

9.  Meldepflicht

·        das Auftreten eine Infektion mit dem COVID-19-Virus ist der Schulleitung mitzuteilen

·        sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Gemeinschaftseinrichtungen ist dem Gesundheitsamt zu melden

 

10.   Dokumentation und Nachverfolgung

·        Dokumentation der Zusammensetzung der Kohorten/Lerngruppen

·        Dokumentation der Gruppenzusammensetzung im nachschulischen Bereich

·        Dokumentation der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in den Klassenbüchern

·        Dokumentation der Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler

·        Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen im Schulgebäude (z. B. HandwerkerInnen, Kooperationspartner, Erziehungsberechtigte) mit Namen, Telefonnummer und Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Schulgebäudes